Honorar und Konditionen
Anwaltliche Tätigkeiten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen besteht außerdem die Möglichkeit Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sowohl Zeit- als auch Pauschalhonorare können vereinbart werden.
Die Kosten für ein persönliches Erstgespräch werden unter Einbeziehung der persönlichen Situation individuell und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen vereinbart.